Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Pflichten der Hundepension

Die Hundepension verpflichtet sich, jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen sowie Spaziergänge gemäß Vereinbarung durchzuführen.

Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung seines Hundes in der Hundepension durch das Beratungsgespräch informiert.

Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

Die Hundepension ist im Besitz eines Sachkundenachweises für das Führen einer Hundepension nach §11 TschG.

 

Pflichten des Hundehalters

Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthalt des Hundehalters oder ein Ansprechpartner für den Notfall bekannt ist, sodass die Hundepension mit dem Hundehalter bzw. dem Ansprechpartner jederzeit Kontakt aufnehmen kann.

Besonderheiten bezüglich des Verhaltens, der Verpflegung, medizinischer Versorgung und im Umgang sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Die Hundepension übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und etwaige Folgen. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer bzw. Haftpflichtversicherung alle dadurch verursachten Kosten (z.B. Mehraufwand durch zusätzliche Desinfektionen und Behandlung aller anwesenden bzw. infizierten Hunde).

Der Hundehalter ist verpflichtet, auf Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen, insbesondere wenn er schnappt, beißt oder nachhaltig Menschen anknurrt.

Der Hundehalter erklärt mit seiner Unterschrift, dass sich der in die Pension gebrachte Hund in seinem Eigentum befindet, bzw. dass er im Auftrag des Eigentümers handelt, ausgewiesen durch den Personalausweis.

 

Aufnahmebedingungen

Es werden nur Hunde aufgenommen, die weder gegen Menschen noch anderen Tieren gegenüber aggressives Verhalten zeigen, die als sozial verträglich gelten und mit anderen Hunden im Rudel leben können.

Auch im Interesse der anderen Gäste werden nur geimpfte und entwurmte Tiere aufgenommen. Der Hund muss eine gültige Impfung gegen die folgenden Krankheiten haben: SHLTP (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose), Zwingerhusten wird sehr empfohlen. Vor der Abgabe des Tieres ist der Impfausweis vorzulegen (Kopie). Wird der Hund ohne gültigen Impfschutz in der Hundepension abgegeben, ist die Hundepension berechtigt, einen Tierarzt aufzusuchen, um den Impfschutz nachzuholen. Die Kosten hierfür trägt der Hundehalter.

Ebenso im Interesse aller ist für eine zeitgerechte Entwurmung zu sorgen. Der Hundehalter verpflichtet sich für eine regelmäßige Entwurmung (mindestens 4mal jährlich) Sorge zu tragen oder eine entsprechende Kotuntersuchung beim Tierarzt (4mal jährlich) machen zu lassen und den Befund vorzulegen. Die Entwurmung sollte keinesfalls innerhalb der letzten 7 Tage vor Abgabe des Hundes stattgefunden haben.

Des Weiteren müssen die Tiere frei von ansteckenden Krankheiten sowie frei von Milben, Flöhen, Läusen o. ä. sein. Empfehlenswert ist eine regelmäßige Behandlung gegen Flöhe, Läuse, Milben und Zecken. Sollte Ihr Hund Parasiten in die Hundepension einschleppen, so sind die dadurch entstandenen Behandlungskosten, - arbeiten und Hygienemaßnahmen vom Hundehalter in vollem Umfang zu erstatten.

Dem Hundehalter ist bekannt, dass unkastrierte Rüden und unkastrierte/läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können (Ausnahme: Junghunde). Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in der Hundepension abgeben und dies der Hundepension verschweigen oder die Hündin während der Betreuung läufig werden, wird für die auftretenden Folgen, insbesondere Schwangerschaft (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.

 

Anmeldung

Nach telefonischer Absprache bittet die Hundepension den Hundehalter mit seinem Hund zu einem gegenseitigen persönlichen Kennenlernen. Je nach Bedarf ist ein Probewohnen notwendig.

Die Anmeldung ist mit Unterzeichnung des Beherbergungsvertrages für beide Seiten verbindlich.

 

Unterbringung

Grundsätzlich werden alle Hunde im Rudel gehalten. Im Außenbereich gibt es eine eingezäunte Spiel- und Tobewiese auf der sich die Hunde frei bewegen können. Die Dauer des Aufenthaltes im Garten ist witterungsabhängig. Tägliche Spaziergänge gehören zum Tagesablauf. Hunde, die gut abrufbar sind, dürfen gerne frei laufen (nur mit Erlaubnis des Hundehalters), Hunde mit ausgeprägtem Jagdtrieb bleiben an der Leine bzw. Schleppleine.

Ruhe- und Schlafplätze tagsüber und nachts befinden sich im Wohnhaus. Sollte ein Hund gewohnt sein draußen zu schlafen, steht auch ein großes Holzhaus zur Verfügung.

Falls es notwendig werden sollte, werden einzelne Schlafnischen abgegrenzt, sodass für jeden Hund ein Rückzugsort bzw. ein ungestörter, erholsamer Schlaf gewährleistet ist.

Idealerweise sollte der Hundehalter das hundeeigene, ungewaschene Kissen (Decke) mitbringen, um dem Hund mittels des vertrauten Geruchs die Eingewöhnung in der Hundepension zu erleichtern. An eventuell auftretenden Schäden an den mitgebrachten Utensilien des Hundehalters kann die Hundepension keine Haftung übernehmen.

 

Futter

Je nach Wunsch des Hundehalters wird täglich 1 x bzw. 2x gefüttert.

Um gesundheitliche Risiken durch eine Futterumstellung zu vermeiden, muss der Hundehalter das eigene Trocken- bzw. Nassfutter in ausreichender Menge mitbringen. Es darf ausschließlich Fertigfutter mitgebracht werden. Der Hundehalter weist die Hundepension ausdrücklich auf mögliche Allergien bzw. Nahrungsunverträglichkeiten hin. Für den Hund notwendige Medikamente sind in ausreichender Menge mitzubringen.

 

Tierarzt

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles / Verletzung seines Hundes erfolgen sollen.

Die Wahl des Tierarztes oder des sonstigen fachkundigen Dritten und die Behandlung liegen im Ermessen der Hundepension. Die dadurch entstandenen Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen und direkt per Rechnung mit dem behandelnden Tierarzt oder sonstigen fachkundigen Dritten beglichen.

Sollte das Tier so schwer erkranken, dass es eingeschläfert werden sollte, liegt es im Ermessen des von der Hundepension gewählten Tierarztes. Bei Ableben eines Hundes während der Abwesenheit des Besitzers, wird das Tier von einem Tierbestattungsunternehmen übernommen und bis zur Rückkehr des Besitzers dort aufbewahrt.

 

Reservierung / Zahlungsbedingungen / Aufenthaltsdauer

Kosten, die während des Aufenthalts in der Hundepension beim Tierarzt oder sonstigen fachkundigen Dritten anfallen werden von diesen direkt per Rechnung mit dem Hundehalter beglichen. Schadensersatzleistungen oder zusätzliche Kosten (z.B. Rücktritt,...) können in bar oder durch Überweisung beglichen werden.

Bei einem längerfristigen Zeitraum oder einem Aufenthalt, ohne konkrete Zeitangabe bezüglich der Abholung (z.B. Krankenhausaufenthalt des Besitzers) wird ein Pauschalbetrag für einen gewissen Zeitraum ermittelt, der im Voraus zu entrichten ist. Eventuelles Restguthaben wird bei einer frühzeitigen Abholung ausgezahlt.

 

Bei Abgabe des Hundes ist Folgendes für die Zeit seines Pensionsaufenthaltes mitzubringen:

  • Kopie der Haftpflichtversicherung und des Impfausweises
  • Brustgeschirr mit Leine
  • evtl. Trockenmantel für schlechtes Wetter nach dem Spazierengehen / Toben draußen
  • bitte eigenes Futter mitbringen und evtl. Leckerlies / Medikamente
  • am besten auch eine ungewaschene Decke oder das eigene Bettchen, damit Ihr Hund einen vertrauten Geruch hat (wir übernehmen keine Garantie, falls die Decke / das Bettchen beschädigt werden)

 

Der Hund ist nach Ablauf der Pensionsdauer zum vorab vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.

Für den Fall, dass der Hundehalter den in die Pension gebrachten Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholt, erklärt sich der Hundehalter bereits bei Unterzeichnung des Anmeldebogens einverstanden, dass nach Ablauf von 7 Tagen der Hund an ein Tierheim übergeben wird. Alle damit im Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.

Im Falle einer Nichtabholung zum vereinbarten Zeitpunkt übernimmt der Hundehalter sämtliche Kosten (Pensionskosten, Futter etc.), die bis zum tatsächlichen Auszug des Hundes entstehen.

 

Rücktritt / Stornierung

Auf Grund der begrenzten Aufnahmekapazität und der damit verbundenen sorgfältigen Planung seitens der Hundepension ist vom Hundehalter Schadenersatz wie folgt zu leisten:

  • Bei Rücktritt bis 30 Tage vor dem geplanten Termin 30%
  • Bei Rücktritt 29 bis 14 Tage vor dem geplanten Termin 50%
  • Bei Rücktritt 13 bis 0 Tage vor dem geplanten Termin oder Nicht-Erscheinen 80%

 

Bricht der Hundehalter während der Pensionszeit die Aufenthaltsdauer vorzeitig ab, besteht dennoch die Verpflichtung zur Begleichung des vereinbarten Preises.

 

Sonstiges

Die Hundepension behält sich das Recht vor, Fotos, der in der Hundepension aufgenommenen Hunde, zu veröffentlichen. Der Hundehalter ist damit einverstanden.

 

 

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